MAI-SEP
 8:00-20:00

Teilnahme- & allgemeine Geschäftsbedingungen

Wetter & höhere Gewalt

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus Gründen wie Regen (Niederschlag in jeder Form), Gewitter, Starkwind, Sturm oder höherer Gewalt einzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich bei schlechter Witterung per Telefon über die aktuellen Betriebszeiten zu informieren. Wegen "schlechtem Wetter" kann ausschließlich der Betreiber bereits verbindliche Buchungen absagen.

Eine Garantie, dass die Wetterlage stabil ist/bleibt und die Buchung sicher stattfindet, kann nicht ausgesprochen werden, auch wenn Sie sich bereits auf der Anreise befinden. Ein gewisses Restrisiko, dass die Buchung aus oben genannten Gründen nicht stattfinden kann oder sich bestenfalls nur zeitlich verschiebt, bleibt bestehen. Es ist und bleibt eine Outdoor-Aktivität, wir tun unser bestmögliches und bitten um Verständnis.

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Körperliche Konstitution und Alter

  • Mindestalter 8 Jahre
  • Mindestgröße 1,40 Meter
  • Körpergewicht bis 110 Kilogramm
  • Sicheres schwimmen
  • Körperliche und geistige Gesundheit

Ausrüstung und Kleidung

  • Badekleidung
  • Handtuch
  • Brillenträger mit Sportbrille
  • Sonnenschutz
  • Verpflegung

Obligatorische Leistungen inklusive

  • Einweisung und Coaching
  • Wakeboarding am Boot
  • Bootsführer
  • Treibstoff
  • Wassersportausrüstung

Teilnehmer von 8 bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen.

Teilnehmer von 15 bis 18 Jahre benötigen eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definition von Zeit-Tarifen:

Zeittarife (Bootstunde stundenweise zu 60 Min. oder Set-Tarif 20 Min.) beginnen mit der zur Verfügungstellung von Boot, Benzin, Skipper/Coach und Wassersportequipment ab dem Verlassen des Bootsstegs bis zur Rückkehr an das Bootssteg.

1. Vertragspartner

Wenn nicht ausdrücklich in der Ausschreibung etwas anderes genannt wird, so ist Vertragspartner und somit verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltungen:

Wakeboard Fahrschule Bodensee, ein Unternehmen der

BRETTLEFAHRER Collective UG (haftungsbeschränkt)
Bahnhofstraße 4
79848 Bonndorf im Schwarzw.

im folgenden „Veranstalter“ genannt.

2. Buchung / Vertragsabschluss

a. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Veranstaltungsausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.

b. Nimmt der Teilnehmer Anmeldungen für weitere Personen (z.B. Kinder, Freunde, usw.) vor, so steht er für deren Vertragsverpflichtung wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

c. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in der Regel durch Aushändigung bzw. elektronische Zusendung der vorläufigen Buchungsbestätigung.

d. Die Buchungsbestätigung seitens des Teilnehmers muss innerhalb 12h nach Erhalt der vom Veranstalter elektronisch gesendeten Buchungsinformationen erfolgen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistungen durch die online gestellte Voranmeldung.

e. Weicht der Inhalt der vorläufigen Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung bzw. vorläufigen Buchungsbestätigung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt oder den Veranstaltungspreis bezahlt.

3. Leistungen

a. Der Veranstalter verpflichtet sich, die in der Ausschreibung angebotenen Leistungen zu erbringen. Etwaige Nebenabreden und die Vereinbarung von Sonderwünschen sind möglich, ebenso wie Änderungen der Ausschreibungsangaben vor Vertragsabschluss durch den Veranstalter.

4. Leistungsänderungen

a. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen oder soweit der Teilnehmer sich mit den Änderungen ausdrücklich einverstanden erklärt. In jedem Fall wird der Veranstalter dem Teilnehmer frühestmöglich Bescheid geben.

Wird eine Veranstaltung z.B. aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen, zu niedrigen oder zu hohen Pegelständen oder aus anderen Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, an einen alternativen, vergleichbaren Veranstaltungsort verlegt oder die ausgeschriebene Routenführung einer Tour verändert, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter bzw. dem von ihm eingesetzten, verantwortlichen Veranstaltungsleiter vor Ort.

b. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Zahlung des Veranstaltungspreises

a. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird mit Erhalt der vorläufigen Buchungsbestätigung der Gesamt-Veranstaltungspreis fällig.

b. Ist die vollständige Bezahlung des Gesamt-Veranstaltungspreises vor Ort vereinbart, ist diese in EURO als Barzahlung oder per EC-Kartenzahlung fällig. Kreditkarten werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

c. Falls –davon abweichend- Teil-Zahlungen ausdrücklich vereinbart wurden, ist spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn der Restbetrag fällig.

d. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vollständige Bezahlung des Veranstaltungspreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistungen besteht.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer

a. Kann ein Teilnehmer an einer ausgeschriebenen Veranstaltung nicht teilnehmen, so gilt - wenn nichts anderes vereinbart wurde - folgende Rücktrittskosten-Regelung: Bei Eingang der Absage...

- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 20% des Veranstaltungspreises pro Teilnehmer, mindestens jedoch € 5 einbehalten

- 19 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 30% des Veranstaltungspreises pro Teilnehmer, mindestens jedoch € 10 einbehalten

- 9 bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Veranstaltungspreises pro Teilnehmer, mindestens jedoch € 20 einbehalten

- 4 bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des Veranstaltungspreises pro Teilnehmer, mindestens jedoch € 20 einbehalten

- danach werden 90% des Veranstaltungspreises pro Teilnehmer, mindestens jedoch € 20 einbehalten

b. Nimmt der Teilnehmer Anmeldungen für weitere Personen (z.B. Kinder, Freunde, usw.) vor, so steht er für deren Stornierung wie für seine eigene Stornierung ein.

c. Bei individuell-vereinbarten Gruppen-Veranstaltungen gilt für den Rücktritt jedes einzelnen Gruppen-Teilnehmers aus dieser Gruppe die gleiche Regelung bezogen auf seinen Anteil am gesamten Gruppenpreis.

d. Um die Kosten einer Stornierung zu begrenzen, empfiehlt sich der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter

a. Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter kann den Vertrag nach Beginn der Veranstaltung sofort kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter bzw. des von ihm eingesetzten Veranstaltungsleiters nachhaltig stört (z. B. Beleidigung Mitreisender, öffentlicher Drogenkonsum, alkoholbedingte Ausfälle, sexuelle Belästigung, etc. ) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter aus solchem Grund, so behält er den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

8. Absage/Beendigung einer Veranstaltung wegen Wetter & höherer Gewalt

a. Wird die Veranstaltung infolge von schlechtem Wetter (in Form von Regen, Starkwind/Sturm) oder höherer Gewalt (z.B. unzumutbare Witterungsverhältnisse, zu hohe oder zu niedrige Pegelstände, Pandemien usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter bis zum Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung absagen.

Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich bei schlechter Witterung per Telefon über die aktuellen Betriebszeiten und die Durchführbarkeit des vereinbarten Termins zu informieren.

Für Veranstaltungen in der freien Natur gilt jedoch, dass sich das Wetter und die Verhältnisse auf den Gewässern oft innerhalb kürzester Zeit erheblich ändern können, so dass eine endgültige Entscheidung über die Durchführbarkeit einer Veranstaltung leider oft erst sehr kurzfristig getroffen werden kann.

b. Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter kann eine Veranstaltung auch nach ihrem Beginn noch kurzfristig beenden, wenn dies infolge höherer Gewalt geboten erscheint. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9. Mindest-Anforderungen

a. Der Teilnehmer hat sich vor Vertragsabschluss über die Mindest-Anforderungen der Veranstaltung zu informieren und etwaige Fragen vor der Buchung mit dem Veranstalter abzuklären. Ist kein besonderes Anforderungsprofil angegeben, so werden lediglich normale körperliche und mentale Fitness sowie sichere Schwimmkenntnisse vorausgesetzt.

b. Um die eigene Gesundheit und die der übrigen Teilnehmer nicht zu gefährden, müssen körperliche oder geistige Gebrechen unbedingt vor Veranstaltungsbeginn mit dem Hausarzt und dem Veranstalter durchgesprochen werden.

c. Wenn sich erst nach Veranstaltungsbeginn herausstellt, dass der Teilnehmer die ausgeschriebenen Mindest-Anforderungen nicht erfüllt, so kann der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter den Teilnehmer auch dann noch von der Veranstaltung ausschließen, um dessen Sicherheit oder die der übrigen Teilnehmer und den Erfolg der Veranstaltung nicht zu gefährden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

10. Erforderliche Ausrüstung

a. Die richtige Ausrüstung ist entscheidend für die Sicherheit der Teilnehmer und den Erfolg der Veranstaltung. Welche Ausrüstung für die Teilnahme an der Veranstaltung unbedingt erforderlich ist, kann der Teilnehmer der Ausschreibung entnehmen bzw. ergibt sich aus der Natur der Sache.

b. Sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung bzw. mit der Buchungsbestätigung etwas anderes vereinbart wurde, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich dafür, seine eigene Ausrüstung zum Veranstaltungsbeginn mitzubringen.

c. In jedem Fall hat der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung zu überprüfen. Die Ausrüstungs-Experten des Veranstalters helfen gerne dabei. Wenn es erforderlich ist, kann der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter einen Teilnehmer aufgrund von fehlender oder mangelhafter Ausrüstung von der Veranstaltung ausschließen, um dessen Sicherheit oder die der übrigen Teilnehmer oder den Veranstaltungserfolg nicht zu gefährden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

11. Gefahren und Haftung

a. Die Teilnahme an den Wassersport-Aktivitäten des Veranstalters erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr & Verantwortung.

Insbesondere ist die Haftung des Veranstalters - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit vollumfänglich ausgeschlossen, soweit der Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sog. „Kardinalpflichten“). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, höchstens jedoch auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises.

Es wird insbesondere keine Haftung übernommen für Unfälle, die typischerweise beim Wassersport vorkommen. Für eine von dem Veranstalter zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt. Auch das Betreten der Stege erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Die Haftung des Veranstalters wie auch der Stegbetreiber in diesem Zusammenhang ist ebenfalls – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Der Teilnehmer hat auf seine Bekleidungsstücke sowie sonstige seiner Gegenstände Acht zu geben & diese selbständig vor dem Abhandenkommen bzw. vor Beschädigungen zu schützen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ebenfalls im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen.

b. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten haftet der Veranstalter für...

- die Richtigkeit der angegebenen Leistungen

- die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen

- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der von ihm eingesetzten, verantwortlichen Veranstaltungsleiter. In aller Regel handelt es sich dabei um erfahrene Übungsleiter, Guides und Trainer.

c. Der Veranstalter weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass bei den Veranstaltungen in der freien Natur und auf den Gewässern auch bei sorgfältigster Planung und Durchführung durch den Veranstaltungsleiter ein gewisses Restrisiko für die Teilnehmer verbleibt. Der Teilnehmer ist sich darüber bewusst, dieses Restrisiko zu tragen und nimmt insofern auf eigene Gefahr und Verantwortung hin teil.

d. Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für...

- körperliche Unzulänglichkeiten der teilnehmenden Personen

- Mängel an der von den Teilnehmern mitgebrachten Ausrüstung

- Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der verantwortlichen Veranstaltungsleiter nicht befolgt werden

- Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Verhaltensregeln (StVO etc.) der teilnehmenden Personen

- Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die als solche in der Ausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet sind.

12. Veröffentlichung von Veranstaltungs-Bildern

a. Während den Veranstaltungen aufgenommene und dem Veranstalter zur Verfügung gestellte Fotos werden nach Möglichkeit den Teilnehmern zur Einsicht und zum Download in einer Foto-Galerie auf der Homepage des Veranstalters bereitgestellt. Der Teilnehmer stimmt mit seinem Vertragsabschluss zu, dass der Veranstalter unentgeltlich die Bilder für diesen Zweck nutzen darf, ebenso wie für weitere, interne Zwecke im Verantwortungsbereich des Veranstalters (z.B. auf Flyern, Kursprogrammen usw.)

b. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Weitergabe oder Weiterveräußerung der Bilder an Dritte.

c. Sollte der Teilnehmer eine Veröffentlichung der Bilder, auf denen er abgebildet ist, im Internet oder für andere o.g. Zwecke nicht wünschen, so kann er dies vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter mitteilen. Unabhängig davon kann der Teilnehmer jederzeit -auch nachträglich- das umgehende Entfernen einzelner Bilder von der Website des Veranstalters oder das Beenden anderer Verwendungszwecke verlangen.

13. Gerichtsstand

Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen gilt als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Teilnehmererklärung

Mit Ihrer Unterschrift vor Ort bestätigen Sie, dass Sie an den Wassersport-Aktivitäten des Veranstalters (nachfolgend auch „WFB“ genannt) freiwillig & ausdrücklich auf eigene Gefahr & Verantwortung teilnehmen. Auch, dass Sie aus gesundheitlicher, körperlicher & psychischer Sichtuneingeschränkt in der Lage sind, Wassersport auszuüben.

Ebenso, dass Sie  über sichere Schwimmfähigkeiten verfügen, dass Ihnen die Risiken & möglichen Verletzungen (auch schwerer Art), die mit der Ausübung von Wassersport-Aktivitäten mit dem Motorboot verbunden sind, bewusst sind. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie auf jegliche Ansprüche bei Personen- / Sachschäden verzichten, dass Sie die Haftungsausschlusserklärung & Verhaltensregeln gelesen & verstanden haben & diese rechtsverbindlich anerkennen.

Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mit dieser gibt er sein Einverständnis für die Teilnahme seines Kindes an den Wassersport-Aktivitäten der WFB.

2. Verhaltensregeln

Der Teilnehmer hat den Weisungen des Bootsführers Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich auf dem Boot mit mindestens einer Hand festzuhalten. Es darf nur in Rücksprache mit dem Bootsführer aufgestanden werden. Teilnehmern, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden, kann die Ausübung durch den Bootsführer untersagt & beendet werden. Der Konsum von Alkohol und Tabak ist ausdrücklich untersagt. Von jedem Teilnehmer wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit & realistische Selbsteinschätzung gefordert. Erziehungsberechtigte haben für die Einhaltung dieser Verhaltensregeln durch Ihre Kinder Sorge zu tragen & sind verpflichtet, stets dar-auf zu achten, ob ihr Kind zur Ausübung des Wassersports körperlich wie auch geistig in der Lage ist & die Ausübung ggf. abzubrechen.

Gutscheine

1. Kauf von Gutscheinen

Gutscheine können beim Veranstalter persönlich oder online per Gutscheinbestellung erworben werden. Persönlich erworbene Gutscheine sind sofort zur Zahlung fällig.

Online erworbene Gutscheine sind bis zum 3. Werktag nach Erhalt der Zahlungsinformationen zu begleichen. Der Gutscheinverkauf wird erst nach Zahlungseingang verbindlich und somit rechtskräftig. Wird die Zahlungsfrist durch den Käufer nicht eingehalten, behält sich der Veranstalter vor, die Gutscheinbestellung formlos zu stornieren.

Nach Zahlungseingang wird der Gutschein im Original per Post an die angegebene Käufer- sowie Rechnungsadresse zugestellt. Die Zustellung erfolgt nur nach Deutschland oder in die Schweiz in Papierform. Käufer außerhalb der EU erhalten eine print-at-home Version des Gutscheines sowie der Rechnung per E-Mail.

2. Einlösen von Gutscheinen

Alle Buchungen von Kursen in Verbindung mit Gutscheineinlösung sind abhängig von einer individuellen Terminvereinbarung vorab! Der Veranstalter empfiehlt erfahrungsgemäß eine frühzeitige Terminabsprache! Der Zeitraum MAI bis AUGUST für die Einlösung der Gutscheine vorgesehen.

Zur Einlösung des Gutscheins ist an den Veranstalter zu übergeben. Gutscheine, die online gekauft wurden, können bei einer Online-Reservierung von Kursen eingelöst werden. Werden beim Einlösen eines Gutscheines Leistungen in Anspruch genommen, welche preislich unter dem Wert des Gutscheines liegen, so wird ein Saldo-Gutschein für den verbleibenden Wert ausgestellt mit einer Gültigkeit für die restliche Laufzeit ab ursprünglichem Ausstellungsdatum. Es können keine Differenzen in bar ausbezahlt werden. Wird eine Leistung in Anspruch genommen, die preislich über dem Wert des Gutscheins liegt, kann der Differenzbetrag beim Einlösen des Gutscheins aufgezahlt werden.

3. Preise und Konditionen

Die Angaben über Preise, Konditionen, Beschreibungen usw. der Gutscheine stützt sich auf die Angaben auf der Internetseite des Veranstalters. Für Inhalt und Richtigkeit der Angaben haftet der Veranstalter. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Druckfehler. Der Benutzer ist daher verpflichtet, sich bei Buchung über die aktuell gültigen Preise und Konditionen zu informieren. Der Veranstalter behält sich vor, das Angebot und insbesondere die Preise jederzeit anzupassen. Aufgrund der langen Gültigkeit der Gutscheine kann keine Garantie zur Beibehaltung einzelner Angebotsteile gewährt werden. Für den Fall, dass der Inhaber eines Gutscheines am Angebot vom Veranstalter keinen Gefallen findet, können keine Rückerstattungen gemacht werden.

4. Gültigkeit

Die Gutscheine sind zeitlich befristet. Die gesetzliche Regelverjährung beträgt drei (3) Jahre ab Kaufdatum und kann nicht verlängert werden. Für Gutscheine, die nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes eingelöst wurden, gibt es keinen Ersatzanspruch. Jeder Gutschein kann nur einmal benutzt und nicht in bar abgelöst werden. Bei Verlust des Gutscheins übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf und kann somit nicht zurückgegeben oder rückerstattet werden. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Rückerstattungen sind weder vollumfänglich noch teilweise möglich.

5. Sonstiges

Der Kauf eines Gutscheines ist ein regulärer Kaufvertrag. Der Gutschein stellt dabei keine Buchung von Leistungen des Verkäufers dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Der Veranstalter als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheines entsprechende Leistungen bei der Einlösung des Gutscheines zu erbringen. Alle Gutscheine können an dritte weiter gegeben werden. Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen aus den AGBs vom Veranstalter (siehe www.wakeboard-fahrschule.de)

Änderungen vorbehalten.
POSTFACHE-Mail Kontakt

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Kontakt

Wakeboard Fahrschule Bodensee

email@wakeboard-fahrschule.de

+49 (0) 7703 - 24 3 9000

Adresse

Seepark Fliesshorn

Am Fließhorn 1

78465 Konstanz-Dingelsdorf

Wakeboard Fahrschule Bodensee